1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der A. Baggenstos & Co. AG (BAG) regeln die Geschäftsbeziehungen der BAG mit deren Kunden und sind gültig, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen. BAG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für den Kunden objektiv wesentliche Änderungen treten in Kraft, sofern der Kunde nicht binnen 30 Tagen nach erfolgter Mitteilung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin kündigt.
2. Abschluss und Gültigkeit
Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch die BAG zustande. Der Inhalt und Umfang des Vertrags werden durch die Auftragsbestätigung, deren Anhänge und diese AGB bestimmt.
3. Preise
Soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt, sind alle Preisangaben exklusive; d.h. weitere Kosten wie beispielsweise Mehrwertsteuer, Transportkosten oder andere Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand dem Kunden weiterverrechnet. Diese weiteren Kosten werden in der Rechnung separat ausgewiesen. Soweit BAG auf Leistungen von Unterlieferanten basiert (z.B. Lizenzen von Dritten), gibt BAG Preisänderungen dem Kunden weiter. Im Falle von Modelländerungen wird BAG bemüht sein, ein möglichst gleichwertiges Modell zu verfügung zu stellen. BAG kann ihre Preise jährlich um maximal 10% erhöhen.
Bei Einsätzen vor Ort gilt die Fahrzeit als Arbeitszeit und wird entsprechend in Rechnung gestellt.
4. Lieferung
Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt des Versandes des Kaufgegenstandes. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse verantwortlich.
5. Liefertermin
Kommunizierte Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, soweit deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich zugesichert wurde. Mit Überschreiten von Terminen oder Fristen gerät BAG nicht automatisch in Verzug. Ein Lieferverzug berechtigt nicht zu Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.
6. Retouren
Unbeschädigte, funktionsfähige, vollständige Waren in einwandfreier und ungeöffneter Originalverpackung können vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen seit Lieferung retourniert werden, sofern eine von BAG ausgestellte Autorisierungsnummer beiliegt. Für andere Waren besteht kein Rückgaberecht. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Artikel, die auf Kundenwunsch speziell beschafft oder angefertigt wurden.
7. Zahlungsbedingungen und Verzug
BAG kann jederzeit Zahlung im Voraus oder Akontozahlungen verlangen. Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 4%. Ist der Kunde in Zahlungsverzug kann BAG ihre Leistungen zurückhalten bzw. die Leistungserbringung einstellen oder den Vertrag per sofort beenden.
8. Verrechnung
Die Verrechnung von Forderungen oder Ansprüchen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von BAG.
9. Annahmeverzug/-verweigerung
Weigert sich der Kunde ungerechtfertigt Waren oder Leistungen an- oder abzunehmen, hat BAG folgende Möglichkeiten:
A.) Die Waren oder Leistungen bei BAG auf Kosten und Gefahr des Kunden abhol- oder abrufbereit vorzuhalten; der vollständige Auftragswert bleibt geschuldet;
B.) Rücktritt vom Vertrag, wobei der Kunde bisherige Aufwendungen der BAG, in jedem Fall aber mindestens 30% des Auftragswertes, zu entschädigen hat.
10. Ansätze auf Wartungs- und Dienstleistungsverträge
BAG kann ihre Preise jeweils auf Beginn eines neuen Vertragsjahres an Kostensteigerungen wie Lohn- und Materialkosten anpassen. Solche Anpassungen werden mindestens vier Monate im Voraus schriftlich oder per eMail angezeigt. Steuern, Zölle oder andere Gebühren oder Abgaben werden nach tatsächlichem Aufwand weiterverrechnet.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschliesslich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen besteht auf allen Produkten ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von BAG. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts am Domizil bzw. Wohnort.
12. Gewährleistung
BAG erbring ihre Leistungen mit gehöriger Sorgfalt. Für eigene werkvertragliche Leistungen gewährleistet BAG, dass diese die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Der Kunde hat werkvertragliche Leistungen umgehend zu prüfen und allfällige Mängel innert 30 Tagen ab Lieferdatum schriftlich dokumentiert und nachvollziehbar (reproduzierbar) geltend zu machen. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist werden Mängel unentgeltlich behoben. Entsprechend geltend gemachte Mängel kann BAG nach ihrer Wahl unentgeltlich beheben oder einen aus ihrer Sicht angemessenen Minderwert rückvergüten. Allfällige davon abweichende Ansprüche auf Wandelung, Minderung oder Ersatz sind ausgeschlossen. Bezüglich Leistungen oder Produkten von Dritten ist BAG lediglich für die korrekte Auswahl verantwortlich, soweit diese nicht vom Kunden getroffen wird. Allfällige Gewährleistungsansprüche der BAG gegenüber solchen Dritten wird BAG dem Kunden abtreten, soweit dies zulässig ist.
13. Personaleinsatz
Der Dienstleister setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen entsprechendes Personal ein und zieht allenfalls auch externe Dritte bei. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, keine in die Vertragsabwicklung involvierten Mitarbeiter aktiv oder passiv abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 20'000 fällig. Das Leisten der Konventionalstrafe ersetzt nicht die Realerfüllung. Das Abwerbeverbot gilt während dem ganzen Vertragsverhältnis und zwei Jahre über dessen Beendigung hinaus.
14. Einsatzzeiten und Zuschläge
Die reguläre Arbeitszeit bei BAG ist wie folgt festgelegt:
Werktags (Platz Zürich): 07.00 – 19:00
Ausserhalb der regulären Arbeitszeit gelangen folgende Zuschläge zur Anwendung:
Zuschlag von 50%
- An Werktagen: 19:00 – 24:00
- an Samstagen: 07:00 – 24:00
Zuschlag von 100%
- An Werktagen und Samstagen: 00:00 – 07:00
- An Sonn- und allgemeinen Feiertagen: ganztags
Bereitschaftszeit ausserhalb der regulären Arbeitszeit wird mit 50% des Stundensatzes verrechnet.
15. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr ab Vertragsschluss, sofern kein anderer Vertragsbeginn oder eine andere Dauer festgelegt wurde. Der Vertrag erneuert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf mit eingeschriebenem Brief gekündigt wird. Einzelne Leistungen können abweichende Laufzeiten enthalten, die jeweils entsprechend gelten.
Jede Partei hat das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beendigen, falls die andere Partei wichtige Bestimmungen des Vertrages schwerwiegend und trotz schriftlicher Abmahnung mit eingeschriebenem Brief und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist fortgesetzt verletzt.
16. Urheberrechte
BAG verpflichtet sich, sämtliche Unterlagen ohne Einverständnis des Kunden weder Dritten zu übergeben, noch ihnen die Möglichkeit zu geben, darin Einblick zu nehmen. BAG gibt dem Kunden bei der Vertragsauflösung sämtliche diesem gehörende Daten und Unterlagen zurück.
17. Geheimhaltung
Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
18. Haftung
BAG haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Im übrigen ist jede die Gewährleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung für indirekte oder Folgeschäden, Datenverlust, nicht realisierte Geschäfte oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
19. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Vereinbarung gegen geltendes Recht verstossen wird dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig. Die nichtigen Klauseln werden durch sinngemässe, konforme Regelungen ersetzt.
20. Mediation, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle sich aus dem oder in Verbindung mit dem vorliegenden Vertrag ergebenden Differenzen sind durch Mediation beizulegen. Es kommen die Mediationsregeln der Schweizerischen Kammer für Wirtschaftsmediation (neutrale Schlichtungsstelle) zur Anwendung, wenn sich die Parteien nicht innert 10 Tagen auf eine andere Mediation einigen. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterstehen materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bülach.
Stand: V 2.2 vom 6.6.2017