Cloud: Zulassung für Kanton Zürich
Richtungsweisend: Mit dem zukunftsweisenden Regierungsratsbeschluss vom 30. März 2022 darf die kantonale Verwaltung Zürich fortan die Cloud-Lösung Microsoft 365 nutzen. Der Bezug der Services soll über die Schweizer Microsoft Rechenzentren erfolgen. Dem Zürcher Vorbild wollen sich bald weitere Kantone anschliessen.
Teams und Exchange Online im Fokus
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 542/2022 gilt für alle Behörden, die der kantonalen IKT-Strategie unterstehen. Dazu zählt auch die Kantonspolizei. Im Vordergrund der Nutzung stehen dabei die wichtigsten Dienste wie Microsoft Teams und Exchange Online. Microsoft Teams hat sich bereits bei zahlreichen Schweizer Unternehmen als allumfassende und ortsunabhängige Kommunikationslösung etabliert. Teams wird ausschliesslich in der Cloud angeboten.
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Sicherer Einsatz von cloudbasierten Kommunikationslösungen
Für den Einsatz von Cloudlösungen innerhalb kommunaler Verwaltungen gab es bisher Bedenken bezüglich der Sicherheitsgarantien für Anwendungen und den Schutz sensibler Daten. Diese Bedenken können mit dem Beschluss vom 30.März nunmehr ausgeräumt werden. Gleiches gilt für Exchange Online als Alternative zur On-Premise-Lösung Microsoft Exchange.
Geändertes Risikoprofil
Im Vergleich zur On-Premise Lösung bietet der Einsatz von Cloudlösungen in der kantonalen Verwaltung ein geändertes, aber kein höheres Risiko. Geplant ist der Bezug aller Leistungen aus den Microsoft Rechenzentren in der Schweiz. Auch die Datenspeicherung soll dort erfolgen. Das Sicherheits- und Datenschutzrisiko findet dabei besondere Beachtung. Das Vertragswerk wurde dementsprechend mit der vom Datenschutzbeauftragten gestützten Ergänzung "Schutzziel der Vertraulichkeit abgeschlossen. Dies besagt u.a., dass personenbezogene Daten nur von Personen bearbeitet werden, die dazu berechtigt sind.
Wichtig: Cloud-Lösungen bergen grundsätzlich keine höheren Risiken für Informationssicherheit und Datenschutz als On-Premises-Lösungen. Lediglich das Risikoprofil kann sich unterscheiden.
Schutz persönlicher Daten
Weil Microsoft dem US-amerikanischen Cloud Act untersteht, gab es Befürchtungen, dass US-Strafverfolgungsbehörden die Herausgabe von Daten verlangen können, auch wenn diese ihren Sitz im Ausland haben. Im Regierungsratsbeschluss heisst es dazu u.a., dass ein derartiges Szenario unwahrscheinlich ist. Denn gemäss Schweizer Recht über den Datenschutz IDG wäre die Herausgabe eine unrechtmässige Datenbearbeitung durch Dritte.
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Unser heutiger Beitrag bezieht sich ua. auf die Publikation von Yannick Züllig und jor auf dem Portal netzwoche vom 20.04.2022
Den Regierungsratsbeschluss Nr. 524/2022 vom 30.03.2022 finden Sie als Download PDF unter diesem Link ▶