Zürich: Digitaler Meilenstein für die Cloudnutzung
Die Stadt Zürich geht mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Cloudnutzung einen entscheidenden Schritt voran. Damit können ab sofort Public Cloud Services auch für ausgelagerte Informationen genutzt werden.
Rechtsgutachten für die Cloud-Nutzung
Mit einem Rechtsgutachten hat die Stadt Zürich die Rechtmässigkeit der Cloud-Nutzung prüfen lassen. Ergebnis: Von Organisationseinheiten der Stadt Zürich dürfen Public Cloud Services auch dann genutzt werden, wenn ausgelagerte Informationen mit einem erhöhten Schutzbedarf gekennzeichnet sind.
Grössere Handlungsspielräume
Es wurde weiter festgehalten, dass auch der amerikanische Cloud Act einer Nutzung nicht entgegensteht. Damit wird der Weg für Behörden und Ämter für die Cloud-Nutzung frei. Die Stadt Zürich gewinnt deutlich mehr Handlungsfreiheit. Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag der OIZ (Städtische IT-Abteilung Organisation und Informatik) in Auftrag gegeben.
- Lesen Sie hier ► das komplette Rechtsgutachten der Stadt Zürich.
Meilenstein: Cloud-Richtlinie vom 01. August 2022
Die neue Richtlinie vom 01.08.2022 besagt, dass Services aus lokalen Rechenzentren ebenso wie Services aus der Cloud abgerufen werden können. Namhafte Dienstleister bieten ihre Leistungen zunehmend nur noch in einer Cloud- bzw. Hybrid-Cloudumgebung an. Gemäss der Analyse im Gutachten soll die Nutzung von "reifen Cloud-Infrastrukturen" nicht zu Strafbarkeit führen, wenn sie korrekt erfolgt.
Technisch ausgereifte Lösungen
Fazit: Züricher Organisationen dürfen fortan auf Angebote aus der Public Cloud zugreifen. Für Informationen aus der Cloud mit besonderem Schutzvermerk sollen technisch ausgereifte Lösungen von versierten Anbietern genutzt werden. Das Schutzniveau muss dabei den zu schützenden Informationen angemessen sein.
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Quelle unseres heutigen Beitrages ist diese Veröffentlichungen von Christian Wingeier vom 29.08.2022 auf dem Portal inside-it.ch